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Unsere NEOS Vorwahlen

Mitentscheiden, wer für NEOS kandidiert. Denn Politik beginnt bei dir.

Was sind NEOS Vorwahlen?

NEOS Vorwahlen sind strukturierte, transparente Auswahlverfahren, mit denen NEOS Kandidat:innen für Wahlvorschläge und NEOS Funktionsträger:innen bestimmt werden. Alle Wahlgänge im Zusammenhang mit der Vorwahl finden digital über unsere Vorwahlplattform vorwahl.neos.eu und unsere App NEOS 2 Go statt. Die Vorwahlen folgen klaren Regeln, mehreren Stufen und verbindlichen Zuständigkeiten.

Dabei unterscheiden wir zwei Arten von Vorwahlen:

Vorwahlen zur Listenerstellung für Wahlen

Diese Vorwahlen betreffen die Reihung von NEOS Kandidat:innen auf Wahllisten für öffentliche Wahlen.
Die rechtliche Grundlage bildet Art. 16 der NEOS-Satzung. Je nach Wahlart unterscheiden sich Ablauf, Zuständigkeit und Beteiligungsform.

Mehr über unsere Listenerstellung

Vorwahlen für NEOS Gremienwahlen

Diese Vorwahlen betreffen interne Funktionen und Parteigremien, z. B.:

  • Vorstand
  • Erweiterter Vorstand
  • Landesteams
  • weitere satzungsmäßige Organe
Mehr über unsere Gremienwahlen

Vorwahlen zur Listenerstellung für Wahlen

Grundregeln

  1. Um als Kandidat:in an den NEOS Vorwahlen teilzunehmen, ist nur die passive Wahlberechtigung ausschlaggebend. Kandidat:innen müssen keine NEOS Mitglieder sein.
  2. Kandidaturen sind möglich als:
    1. Spitzenkandidat:in
    2. Kandidat:in auf den weiteren Listenplätzen (2-n)
    3. Spitzenkandidat:in und Kandidat:in auf den weiteren Listenplätzen (2-n)
  3. Alle Kandidat:innen müssen unter vorwahl.neos.eu ein Kandidat:innenprofil erstellen, um sich interessierten Bürger:innen zu präsentieren.
  4. Vor dem dreistufigen Wahlverfahren gibt es einen Online-Dialog, bei dem Kandidat:innen unter vorwahl.neos.eu Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.
  5. Bei der Wahl der Spitzenkandidatin / des Spitzenkandidaten müssen Vorwähler:innen eine:n Kandidat:in auswählen, bei der Wahl der Weiteren Listenplätze werden fünf, vier, drei, zwei und ein Punkt an fünf Kandidat:innen vergeben.

Eine Teilnahme an der Vorwahl zur Listenerstellung von Wahlen ist möglich als...

Vorwahl-Interessierte Bürger

Interessierte:r Bürger:in

Vorwahl-Vorwähler

Vorwähler:in

Vorwahl-Kandidatin

Kandidat:in

Listenerstellung bei bundesweiten Wahlen

(EU-Wahl, Nationalratswahl)

Ziel

Erstellung von:

  1. der Bundesliste
  2. den Landeslisten
  3. ggf. Regionalwahlkreislisten

Grundprinzip

Die Listenerstellung erfolgt in drei Stufen und kombiniert:

  1. öffentliche Beteiligung
  2. innerparteiliche Verantwortung
  3. abschließende Entscheidung durch die Mitglieder

Typischer Ablauf

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Bewerbungsphase

Kandidat:innen bewerben sich formell, inklusive Complianceprüfung und erstellen unter vorwahl.neos.eu ein Kandidat:innen-Profil. Die für eine Bewerbung nötigen Unterlagen und Fristen ergeben sich aus der NEOS Satzung (legt Minimum fest) und einem Beschluss des Erweiterten Vorstands.

Online Dialog

Online-Dialog

Öffentlicher Austausch: Jede:r interessierte Bürger:in kann den Bewerber:innen unter vorwahl.neos.eu Fragen stellen und deren Positionen kennenlernen.

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Stufe 1 – Öffentliche Vorwahl

Alle österreichischen Staatsbürger:innen und Menschen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, können an die Kandidat:innen Punkte vergeben.

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Stufe 2 – Gremienvotum

Der Erweiterte Vorstand stimmt über einen Vorschlag des Vorstands ab, der in Summe 15 Punkte auf die einzelnen Kandidat:innen enthält.

3-1499x1500

Stufe 3 – Mitgliedervotum

Alle NEOS-Mitglieder entscheiden final über die Reihung, in dem auch sie Punkte vergeben.

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Finaler NEOS Wahlvorschlag

Am Ende werden die gewichteten Punkte aus den einzelnen Stufen (Anzahl der erreichten Punkte der jeweiligen Stufe dividiert durch die Anzahl an Personen, die in der jeweiligen Stufe Punkte vergeben haben) addiert und die Liste entsprechend der Punktanzahl gereiht. Daraus ergibt sich der finale NEOS Wahlvorschlag.

Listenerstellung bei regionalen Wahlen

(Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen)

Regionale Vorwahlen sind stärker an lokale Verantwortung und Verankerung gebunden.

Die zentralen Unterschiede zur Listenerstellung für nationale Wahlen sind:

a) Landtagswahlen

  • Im Rahmen der Vorwahlstufe 1 dürfen nur Bürger:innen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland Punkte vergeben.
  • In der Vorwahlstufe 2 erstellt das Landesteam einen Vorschlag, über den das Erweiterte Landesteam abstimmt. Existiert kein Erweitertes Landesteam, entscheiden das Landesteam und der Vorstand.
  • In der Vorwahlstufe 3 vergeben die Mitglieder der jeweiligen Landesorganisation im Rahmen der Landesmitgliederversammlung ihre Punkte.
     

b) Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen

Die Ausgestaltung richtet sich nach der Größe der Gemeinde:

Gemeinden über 100.000 Einwohner:innen

  • Das Vorwahlverfahren wird analog zur Landtagswahllistenerstellung in drei Stufen durchgeführt.
  • In der Vorwahlstufe 1 dürfen Bürger:innen über vorwahl.neos.eu Punkte vergeben, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben,
  • In der Vorwahlstufe 3 vergeben ausschließlich Mitglieder, die in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, Punkte. Dies geschieht im Rahmen einer Versammlung der Mitglieder in der Gemeinde.

Gemeinden unter 100.000 Einwohner:innen

  • Hier kommt ein zweistufiges Vorwahlverfahren zum Einsatz, wobei die öffentliche Vorwahl (Vorwahlstufe 1) entfällt.
  • Die Kandidat:innen einer Gemeinde (eines Bezirks) haben zunächst die Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine gereihte Liste zu erstellen, die vom Landesteam (bzw. falls vorhanden Erweiterten Landesteam) bestätigt werden muss.
  • Kommt es zu keinem einstimmigen Beschluss:
    1. Vergeben die Mitglieder der Gemeinde Punkte.
    2. Erstellt das Landesteam (bzw. falls vorhanden Erweiterten Landesteam)  einen Vorschlag.
    3. Die gewichteten Punkte der Mitglieder und des Landesteams (bzw. falls vorhanden Erweiterten Landesteams) werden zusammengezählt und ergeben die Reihung des Wahlvorschlags für die Gemeinderatswahl / Bezirksvertretungswahl

Vorwahlen für NEOS Gremienwahlen

Bei uns werden NEOS Gremien nicht nur von NEOS Mitgliedern gewählt. Kandidat:innen müssen sich auch einer Vorwahl stellen. Diese Vorwahlen betreffen interne Funktionen und Parteigremien, z. B.:

  • Vorstand
  • Erweiterter Vorstand
  • Landesteams
  • Erweiterte Landesteams
  • Ombudsperson

Wer darf kandidieren?

  • NEOS Mitglieder (bei Bundesgremien alle NEOS Mitglieder, bei Landesgremien die Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes)

Wer darf wählen?

  • NEOS Mitglieder (bei Bundesgremien alle NEOS Mitglieder, bei Landesgremien die Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes)

Online-Dialog

Wie bei der Listenerstellung, müssen auch hier Bewerber:innen unter vorwahl.neos.eu ein Kandidat:innenprofil erstellen und interessierten Bürger:innen im Rahmen des Online Dialogs Rede und Antwort stehen.

Hearing bei der (Landes-)Mitgliederversammlung

Bevor die NEOS Mitglieder wählen, haben die Kandidat:innen erneut die Möglichkeit, auf der (Landes-)Mitgliederversammlung sich selbst und ihre Ideen kurz vorstellen. Im Anschluss können unsere Mitglieder den Kandidat:innen coram publico konkrete Fragen stellen.

Abstimmung

Um für eine Funktion gewählt zu sein, muss man über 50% der abgegebenen gültigen Stimmen der NEOS Mitglieder auf sich vereinen.

Wichtige Dokumente für die Regeln der Vorwahl