Bei uns werden NEOS Gremien nicht nur von NEOS Mitgliedern gewählt. Kandidat:innen müssen sich auch einer Vorwahl stellen. Diese Vorwahlen betreffen interne Funktionen und Parteigremien, z. B.:
- Vorstand
- Erweiterter Vorstand
- Landesteams
- Erweiterte Landesteams
- Ombudsperson
Wer darf kandidieren?
- NEOS Mitglieder (bei Bundesgremien alle NEOS Mitglieder, bei Landesgremien die Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes)
Wer darf wählen?
- NEOS Mitglieder (bei Bundesgremien alle NEOS Mitglieder, bei Landesgremien die Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes)
Online-Dialog
Wie bei der Listenerstellung, müssen auch hier Bewerber:innen unter vorwahl.neos.eu ein Kandidat:innenprofil erstellen und interessierten Bürger:innen im Rahmen des Online Dialogs Rede und Antwort stehen.
Hearing bei der (Landes-)Mitgliederversammlung
Bevor die NEOS Mitglieder wählen, haben die Kandidat:innen erneut die Möglichkeit, auf der (Landes-)Mitgliederversammlung sich selbst und ihre Ideen kurz vorstellen. Im Anschluss können unsere Mitglieder den Kandidat:innen coram publico konkrete Fragen stellen.
Abstimmung
Um für eine Funktion gewählt zu sein, muss man über 50% der abgegebenen gültigen Stimmen der NEOS Mitglieder auf sich vereinen.